Ist Wildkräuter sammeln erlaubt?

Wenn ich bestimmte Heilpflanzen vorstelle, erhalte ich oftmals die Frage: Wo bekomme ich diese Heilpflanze her? Klar: Apotheken, Kräuterversand, etc. helfen. Aber es wollen auch zahlreiche Menschen selbst Wildkräuter sammeln. Und stellt sich die Frage: Ist das erlaubt?

Es besteht aber eine große Verunsicherung darüber, wo man überhaupt Wildkräuter für den eigenen Verzehr sammeln kann und auch darf. In unserem Garten können wir selbstverständlich anpflanzen, was wir wollen, wenn es nicht gerade einen zum Beispiel nennenswerten THC-Gehalt aufweist, wie zum Beispiel Cannabis.

Wo kann und darf jeder ohne Bedenken in der freien Natur Wildkräuter sammeln?

Wo lassen sich problemlos Wildkräuter finden und sammeln?

Was wir so abfällig als Unkraut abtun, ist meistens ein für die Gesundheit wertvolles Wildkraut. Johann Künzle drückte es einmal so aus: „Wenn die Menschen das ‚Unkraut‘ nicht ausreißen, sondern einfach aufessen würden, wären sie es nicht nur los, sondern würden auch noch gesund!“

Typische Vertreter sind:

  • Löwenzahn
  • Giersch
  • Vogelmiere
  • Franzosenkraut
  • Klee
  • Pimpinelle
  • Gänseblümchen
  • Gänsefuß
  • Melde
  • Spitzwegerich
  • Brennnessel

„Unkraut“ ist also wertvolles Wildgemüse, das jeder in seinem Garten oder auf dem Balkon gezielt wachsen lassen und dann ernten kann.

Wildkräuter in der freien Natur sammeln

Regel Nummer 1 heißt hierbei (wie bei Pilzen) immer: Ernte und iss nur das, was du sicher kennst. Um sich in der Sache einigermaßen fit zu machen, können Sie zum Beispiel mal an einer geführten Wildkräuter-Wanderung teilnehmen, was ich wirklich empfehlen möchte.

Während die Brennnessel ja jeder sofort erkennt, ist es mit den Doldenblütlern schon schwieriger. Verwechselt werden beispielsweise oft die wilde Möhre und der Wiesenkerbel. Und der Bärlauch wird im Frühjahr gern mit dem giftigen Aronstab, der Herbstzeitlosen oder dem Maiglöckchen verwechselt.

Kräuter, die direkt am Straßenrand wachsen, sind natürlich arg mit verschiedensten Schadstoffen belastet und stellen geradezu einen Gift-Cocktail dar. An den Rändern von Ackerflächen wurden die Kräuter in der Regel wiederholt mit Pflanzenschutzmitteln besprüht.

Und die Pflanzen auf Hundewiesen sind gewiss auch nicht das Gelbe vom Ei. Bewegen Sie sich also unbedingt ein ganzes Stück weit in die Wiese hinein, bis wirklich keine Kotreste mehr zu finden sind. Wildkräuter, deren Blätter irgendwie befallen oder angebissen sind, dienen oft Insekten als Lebensraum und sollten tunlichst nicht angefasst werden. Ameisen und Marienkäfer sind sozusagen Indikatoren für Blattläuse.

Was ist mit dem Fuchsbandwurm?

Die Angst vor dem Fuchsbandwurm darf man insofern etwas relativieren, da die Wahrscheinlichkeit einer Infektion im Wald eher gering ist. Die Inkubationszeit, bis wirklich erste Symptome auftreten, kann sogar bis zu 15 Jahre dauern. Aber harmlos ist der Erreger allemal nicht!

Allgemein gilt: Je höher man über dem Boden sammelt, desto geringer das Risiko einer Infektion. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie zum Beispiel auf der Webseite der Uni Würzburg: www.hygiene.uni-wuerzburg.de/echinococcus/echinococcus/fragen-antworten/

Darf man in Deutschland überhaupt Wildkräuter sammeln?

Die beängstigende Abnahme der Artenvielfalt ist natürlich nicht den Wildkräutersammlern geschuldet, sondern in erster Linie eine Folge der konventionellen Landwirtschaft, die wilde Tiere, insbesondere auch die Insekten, immer mehr verdrängt hat. Nun, wer schon eine Weile in Deutschland lebt, hat sich ja daran gewöhnt, dass es tatsächlich für alles und jedes haufenweise Regelungen gibt.

Auf der Website des Bundesumweltministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) findet man darüber folgende Aussagen: ( https://www.bmu.de/themen/natur-biologische-vielfalt-arten/artenschutz/artenschutz-durch-den-buerger/darf-ich-blumen-pfluecken/)

Der allgemeine Artenschutz gebietet grundsätzlich ein Verbot der Entnahme von Pflanzen. Dennoch ist das Sammeln von Kräutern nicht in Gänze verboten.

Für welche Pflanzen das Entnahmeverbot aber strikt einzuhalten ist, lässt sich so zusammenfassen:

Alle Pflanzen, sogar Löwenzahn, in Naturschutzgebieten.

Geschützte Pflanzen. Sie sind explizit aufgelistet in der Verordnung Nr. 338/97 des „Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels“, hier in den Anhängen A und B.

Weiterhin geschützt sind die Pflanzen im Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG. Die Bundesartenschutzverordnung weist darüber hinaus in ihrer Anlage 1 geschützte Pflanzen aus. (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A31997R0338)

Um sicherzugehen, werfen Sie doch einfach mal einen Blick in das „Wissenschaftliche Informationssystem zum Internationalen Artenschutz“: https://www.wisia.de/index.html

Wie viel darf ich von den Wildkräutern sammeln?

Diese Frage regelt das „Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege“, kurz Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). (https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__39.html)

In § 39 – „Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen“, hier die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen, Absatz 3, steht sinngemäß geschrieben, dass jeder, abweichend von Absatz 1 Nummer 2, wild lebende

  • Blumen
  • Gräser
  • Farne
  • Moose
  • Flechten
  • Früchte
  • Pilze
  • Tee- und Heilkräuter
  • Zweige wildlebender Pflanzen

für den Eigenbedarf in geringen Mengen pfleglich aus der Natur entnehmen darf, sofern jene Stelle keinem Betretungsverbot unterliegt.

Wer also im Wald ein paar Himbeeren pflückt, vielleicht, um daraus etwas Marmelade zu machen, verstößt gegen kein Gesetz, sondern bewegt sich innerhalb der sogenannten „Handstraußregelung“. Falls Sie das aber in größerem Stil tun, um die Marmelade auf dem Wochenmarkt anzubieten, müssen Sie sich im Vorfeld um eine Genehmigung dafür bemühen.

Bei der Handstraußregelung handelt es sich um eine alte Richtlinie, die die legitime Menge darauf eingrenzt, dass sie in eine Hand zwischen Daumen und Mittelfinger passen muss. Dass diese Menge beim Holzfäller ein Vielfaches von der Ausbeute eines sechsjährigen Mädchens ist, darüber lässt sich der Gesetzgeber nicht weiter aus.

Was unter anderem dahinter steckt, ist eine gewisse Rücksichtnahme auf die Natur, der damit die Möglichkeit der schnellen Regeneration eingeräumt wird. Kleiner, praktischer Tipp daher an dieser Stelle: Pflücken Sie stets nur ein paar Blätter von einer Pflanze ab, damit diese die Chance hat, sich bald wieder zu regenerieren.

Wenn Sie irgendwo Wildkräuter pflücken, tun Sie es am besten mit gesundem Menschenverstand, wie möglichst auch alle anderen Dinge im Leben. Gibt es an besagter Stelle nur drei kleine Bärlauch-Pflänzchen, lassen Sie sie bitte in Ruhe wachsen und sich ausbreiten. Das darf nicht einzig nur eine Frage von Erlaubnis oder Verbot sein. Auf einer unübersehbar großen Fettwiese, wo dicht an dicht Löwenzahn prächtig gedeiht, brauchen Sie dagegen kein schlechtes Gewissen haben, wenn Sie zwei oder drei ordentliche Sträuße mitgehen lassen.

Wann jeder unbedingt zugreifen sollte

Es gibt inzwischen viele invasive Pflanzenarten, die von irgendwoher eingeschleppt wurden und die unsere heimischen Arten verdrängen, ihnen dadurch sogar gefährlich werden. Solche „Eindringlinge“ sind oftmals von der Handstraußregelung ausgenommen.

Wer diese geradezu in Massen einsammelt, leistet daher einen Beitrag für den Naturschutz. Die lokal zuständige Naturschutzbehörde kann Ihnen darüber nähere Informationen geben.

Waschen und Lagern von Wildkräutern

Die Frage, ob Wildkräuter gewaschen werden sollten, muss wohl mit einem eindeutigen Ja beantwortet werden, wenngleich das Waschen der Blüten und Samen eher unüblich ist. Dass das eventuelle Trocknen danach dadurch etwas länger dauert, damit kann wohl jeder leben.

Wie alle anderen Kräuter sollten natürlich auch die Wildkräuter so frisch wie möglich verarbeitet werden. Falls sie aber doch mal eine Weile gelagert werden müssen, wickeln Sie sie zum Beispiel in feuchtes Küchenpapier oder in ein angefeuchtetes Geschirrhandtuch ein, um sie so im Kühlschrank aufzubewahren.

Sie können Kräuter gegebenenfalls auch einfrieren, aber dadurch büßen die Wildkräuter oftmals etwas von ihrem schönen Aroma ein. Um sie einzufrieren, können die gewaschenen und getrockneten Kräuter im Ganzen in Gefrierbeutel eingefüllt und gut verschlossen werden oder Sie schneiden sie klein und lagern sie mit etwas Wasser im Eiswürfelbehälter.

Vergessen Sie nicht, die einzelnen Fächer der Kräuter eindeutig zu beschriften, denn im eingefrorenen Zustand erkennen Sie nicht mehr, was Sie da wirklich vor sich haben.